Sollten Sie eine oder sogar mehrere Fragen für sich mit „NEIN“ beantwortet haben, dann sollten wir unbedingt über einen DSGVO-Audit in Ihrem Unternehmen reden!
WIR KOMMEN ZUR DSGVO-UMSETZUNG AUF DIE „BRÜCKE“.
GEMEINSAM AUF DIE BRÜCKE
Keine abstrakten, zeitlich getakteten Telefonate. Sondern ein erstes kostenfreies Kennenlernen in Ihrem Unternehmen. So schaffen wir gemeinsam von Anfang an Vertrauen. Das ist unsere oberste Priorität.
BEZAHLBARE QUALITÄT
Unerheblich ob Kleinst-, kleines- oder mittleres Unternehmen. Wir ersparen Ihnen üppige Beratungsverträge und teure „Schwarz/Weiß“-Auslegungen. Bei uns gibt es keine „Salami-Taktik“ und keine versteckten Kosten.
DURCHDACHTE KURSKORREKTUREN
Wir unterstützen Sie mit Leitfäden, Checklisten und Standardvorgaben, die zügig an Ihre Unternehmenswirklichkeit angepasst werden. So können Sie sicher sein, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten und sich ab sofort auf dem richtigen Kurs zu befinden.
DSGVO? Das betrifft uns nicht.
Einige Irrtümer zur DSGVO-Umsetzung …
Falsch! Auch
Es gibt keine Mindestgröße für die DSGVO. Selbst ein „Einzelkämpfer“ muss die DSGVO-Vorgaben in vollem Umfang umsetzen. Es gilt kein Bonus für kleine Unternehmen, sobald sich ein Betroffener über Ihr Unternehmen beschwert, muss die Aufsichtsbehörde dieser Beschwerde nachgehen. Kein Betroffener interessiert sich für Ihre Betriebsgröße, wenn es um Schadensersatz geht weil Sie ihren DSGVO-Pflichten nicht nachgekommen sind.
Falsch! Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO in der gesamten EU verbindlich anzuwenden! Gleichzeitig trat auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft!
Alles, was die DSGVO-Verordnung regelt, gilt unmittelbar. Sie hat Vorrang vor nationalem Recht, somit kann das BDSG-neu also nur solche Bestimmungen enthalten, welche die DSGVO nicht berücksichtigt oder bewusst offen lässt. Konkret heißt es im BDSG-neu § 1 Abs. 5: Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils geltenden Fassung, unmittelbar gilt. So werden Konflikte vermieden, die etwa dann auftreten könnten, wenn in Zukunft Änderungen der DSGVO erfolgen.
Allerdings enthält die DSGVO zahlreiche Öffnungsklauseln. Das bedeutet, dass an bestimmten Stellen die Regelungen offen gehalten werden, damit sie auf nationaler Ebene konkret definiert werden können. Genau diese Aufgabe übernimmt das BDSG-neu.
Falsch! Sie speichern doch die Daten Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Mandanten, oder? Außerdem korrespondieren Sie per Email mit Mandanten, Geschäftspartnern, Dienstleistern, Mitarbeitern und Behörden!? In Ihren Programmen speichern und verarbeiten Sie sensible Daten zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und und und…
Sie pflegen in CRM-Systemen Ihre Ansprechpartner und auch das Kontaktformular auf Ihrer Webseite wird mit personenbezogenen Daten befüllt usw. usw. Schon allein diese wenigen Beispiele offenbaren: Jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten und muss daher die Vorgaben der DSGVO erfüllen!
Falsch! Im ersten Moment zwar eine absolut verständliche Reaktion, vor allem wenn man mit 85 Seiten an neuen, teilweise sehr komplexen Verordnungs- und Gesetzestexten konfrontiert wird. Angesichts dieser enormen bürokratischen Vorgaben, verfällt so mancher Verantwortlicher in „Teilnahmslosigkeit“. Aber genau das ist der falsche Ansatz.
Unbestritten ist, die Umsetzung der DSGVO macht viel, viel Arbeit. Es gilt viel zu analysieren, zu durchdenken, zu planen und zu handeln, vor allem aber zu dokumentieren. Eigentlich so wie wir Deutsche es lieben: Bürokratie pur.
Aber was ist die Alternative? Abwarten und eventuell ein Bußgeld in Kauf nehmen? Nein, denn dieser Schuss geht nach hinten los! Eine verhängte Strafe entbindet Sie nicht zwangsläufig vom Aufwand der Umstellung; im Gegenteil Sie werden anschließend im Fokus der Aufsichtsbehörde die Einhaltung der DSGVO nachweisen müssen!
Falsch! Das Ganze geht jetzt überhaupt erst richtig los. Ihr Unternehmen wird in Zukunft von verschiedenen Seiten hinsichtlich der Tragfähigkeit Ihrer DSGVO-Compliance „getestet“. Neben den Aufsichtsbehörden machen spürbar mehr Betroffene ihre Rechte gegenüber den Unternehmen geltend und Verbraucherschutzorganisationen werden aktiv.
Schließlich üben Unternehmen, die die DSGVO zwischenzeitlich umgesetzt haben, einen ganz erheblichen Druck auf die restlichen Marktteilnehmer aus. Diese Unternehmen werden zukünftig nur noch mit solchen Geschäftspartnern zusammen arbeiten, die eine rechtskonforme Datenverarbeitung gewährleisten können. Das ist die harte Realität.
Falsch! Die ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO kann für Sie als Unternehmen zu einem unübersehbaren Wettbewerbsfaktor werden. Denn wer die neuen Datenschutz-„Spielregeln“ nicht beherzigt und seinen alten Denkmustern treu bleibt, also der Verarbeitung personenbezogener Daten keine besondere Beachtung schenkt, riskiert dramatische Wettbewerbsnachteile!
Auch das beste Unternehmen tut sich zukünftig im unmittelbaren Wettbewerbsvergleich schwer, wenn es den Anforderungen der DSGVO nicht entspricht. Umgekehrt steigen Unternehmen gegenüber ihren Mitwettbewerbern in Ansehen und Image, die proaktiv und transparent die ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO kommunizieren.
Falsch! Aktuell scheinen die Aufsichtsbehörden selbst von der Masse der Aufgaben überrollt worden zu sein. Daraus machen die einzelnen Landesbehörden in der Öffentlichkeit auch gar keinen Hehl. Die Meldungen von Datenschutzverstößen besorgter Bürger oder Mitarbeiter von Unternehmen, nehmen seit Inkrafttreten der DSGVO eklatant zu. Eine Vielzahl von Neuregelungen und erweiterte Aufgaben, sowie die Vernetzung mit den europäischen Nachbarn hemmt Behörden zusätzlich. Es fehlen im Moment noch die Routinen sowie das Personal. Lange Bearbeitungsfristen sind deshalb zurzeit nicht selten.
Dies alles sollte Sie als Unternehmer aber nicht fälschlich in Sicherheit wiegen. Es ist davon auszugehen, dass nach einer gewissen Übergangszeit auch die Aufsichtsbehörden handlungsfähig sein und eine härtere Gangart einlegen werden. Wenn Sie als Unternehmer bislang zunächst abgewartet haben, sollten Sie diese vorübergehende „Schonfrist“ nutzen und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der DSGVO angehen.
Falsch! Bußgelder sind nicht die einzigen Sanktionen, die durch die Aufsichtsbehörden bei Datenschutzverstößen gegen Sie verhängt werden können.
Die Aufsichtsbehörden können darüber hinaus öffentliche Verwarnungen und Abmahnungen aussprechen, sowie eine permanente oder vorübergehende Aussetzung der Datenverarbeitung anordnen. Auch von Dritten können Schadensersatzansprüche an Sie geltend gemacht werden.
Durch eine öffentliche Verwarnung kann der Ruf bzw. das Image Ihres Unternehmens nachhaltig beschädigt werden. Fast jedes Unternehmen ist auf die Verarbeitung personenbezogener Daten angewiesen. Jede Störung der Geschäftstätigkeit kann zu erheblichen Umsatzeinbußen bzw. sogar zur Geschäftsaufgabe führen!
Falsch! Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in allen Unternehmen und somit z.B. auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein!
Allerdings sind Steuerberater keine Auftragsverarbeiter nach der DSGVO! Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung, sodass auch in diesem Bereich, ebenso wie bei der Finanzbuchhaltung, keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der DSGVO geschlossen werden müssen. Das meint auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einer aktuellen Information. Maßgeblich sei, dass Steuerberater aufgrund ihres Berufsrechts stets weisungsunabhängig und eigenverantwortlich tätig sind und besondere Pflichten wie etwa die berufliche Verschwiegenheit zu beachten haben.
(Quelle Webseite Deutsche Steuerberaterverband (DStV) 30.07.2018)
dsgvo-ankerhelden.de
TÜV-Zertifiziert packen unsere DSGVO-Lotsen auf Ihrer „Brücke“ mit an und navigieren Sie
durch sämtliche „Untiefen“ einer rechtskonformen DSGVO-Umsetzung.
Mit unserem DSGVO-LOGBUCH-Paket „Basic“ bieten wir Ihnen erste DSGVO-Hilfestellungen und mit „Professional“
ein komplettes „DSGVO-Rundum-Sorglos-Paket“.
Unser „DSGVO-Radar“ erfasst auch kleinere Unternehmen sowie natürlich alle Unternehmen,
die praxisnahe Unterstützung bei der DSGVO-Umstellung benötigen.
Das macht uns aus:
DSGVO-Umsetzung aus der Praxis.
Wir liefern eine praxisorientierte, unaufgeregte Unterstützung bei der DSGVO-Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Selbstverständlich nehmen wir Ihnen zeitfressende DSGVO-Aufgaben ab und liefern
das notwendige „Kartenmaterial“ für Ihren korrekten DSGVO-Kurs.
Vorteil: Sie konzentrieren sich weiter auf Ihr Tagesgeschäft – den Rest übernehmen wir. So einfach ist das.
![]() Hinweise |
HinweiseIn Ihrem persönlichen |
![]() Beispiele |
BeispielePraxis-Beispiele und Mustervorlagen in Ihrem DSGVO-LOGBUCH erleichtern Ihnen die Erkenntnis, ob Sie sich auf dem richtigen DSGVO-Kurs befinden! |
![]() Informationen |
InformationenDas DSGVO-LOGBUCH bietet Ihnen, nicht nur als DSGVO-„Entdecker“, alle Tipps und Hilfestellungen zur Durchführung der notwendigen DSGVO-„Manöver“ sowie aller Routen-Vorgaben! |
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NavigationDokumentierte Abläufe, Tipps und Vorgaben |
Positives DSGVO-Feedback
Aus meiner Erfahrung mit den dsgvo-ankerhelden kann ich nur positiv berichten. Aufgrund meiner zeitlichen Angespanntheit und der Komplexität der Aufgabenstellungen durch die DSGVO, kam es für mich von vornherein nicht in Frage, diese selbst zu erledigen. Ich suchte also einen kompetenten Partner mit „Full-Service“, der mir den Rücken frei hält und sich um alle Themen kümmert, die im Zusammenhang mit der neuen DSGVO an mich herangetragen wurden. Diesen Ansatz verstanden die dsgvo-ankerhelden sofort und setzten ihn in Perfektion um.
Nach zwei kurzen Meetings und einer Mitarbeiterveranstaltung war die Sache innerhalb von 4 Wochen vom Tisch. Das Ergebnis beeindruckend und hoch professionell. Unsere DSGVO-Hausaufgaben sind gemacht!
Das Handbuch verzichtet weitestgehend auf meist unverständliches Juristendeutsch und ist somit für Firmeninhaber und Verantwortliche, als auch Mitarbeiter DAS Nachschlagewerk, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht!
Unsere DSGVO-LOGBUCH-Pakete
hat Sie voll im „Griff“! Jetzt kommen wir ins Spiel.
Unsere DSGVO-LOGBUCH-Pakete navigieren Sie durch die „Untiefen“ einer rechtskonformen DSGVO-Umsetzung, bieten verständliche Theorie und viel wichtiger, praxisnahe Vorschläge und Muster zu den wichtigen DSGVO-Themen.
Wir übernehmen für Sie ziemlich viele lästige Aufgaben sowie zeitraubende DSGVO-Dokumentationen.
Pragmatisch, zielorientiert und DSGVO-konform.
schauen Sie sich einfach die folgenden Fragen zur DSGVO-Umsetzung an:

- Haben Sie die DSGVO-Umstellung abgeschlossen?
- Kennen Sie die wichtigsten DSGVO-Änderungen?
- Arbeiten Sie DSGVO-konform?
- Fühlen Sie sich allen DSGVO-Themen gewachsen?
- Sind bereits DSGVO-Abläufe und Routinen dokumentiert?
- Wie fühlen Sie sich, wenn Mandanten oder Kunden Sie auf die DSGVO ansprechen?
- Sind in Ihrem Unternehmen alle Fragen zur DSGVO beantwortet?
- Ist Ihr Außenauftritt datenschutzrechtlich sicher?
- Wollen Sie offene DSGVO-Themen noch angehen?
- Passen DSGVO-Vorgaben und Ihr Tagesgeschäft unter einen Hut?
- Sind Ihre Mitarbeiter entsprechend geschult und dadurch DSGVO-sicher?
- …
DSGVO-AUDIT
- Kostenvoranschlag auf Basis Ihrer individuellen DSGVO-Anforderungen oder unserer DSGVO-CHECKLISTE
- Individuelle Bestandsaufnahme Ihrer datenschutzrelevanten Unternehmensabläufe sowie Ihrer aktuellen DSGVO-Umsetzung
- Überprüfung aller DSGVO-Schwerpunktthemen
- Konkrete Handlungsempfehlungen die Sie wahlweise selbst oder mit uns gemeinsam umsetzen (DSGVO-LOGBUCH-Pakete)
DSGVO-BASIC
- Hilfestellung zu einzelnen Themen der DSGVO
- Umsetzung und Dokumentation
- Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten
DSGVO-PROFESSIONAL
- „Rundum-Sorglos-Paket“ für Ihr Unternehmen
- Entlastung von Dokumentation und „lästigen“ DSGVO-Aufgaben
- Erstellung DSGVO-LOGBUCH mit allen relevanten DSGVO-Themen
![]() DSGVO-Gütesiegel |
DSGVO-GütesiegelNach Teilnahme an unserer DSGVO-Schulung erhalten Ihre Mitarbeiter eine Teilnahmebescheinigung mit dem Gütesiegel der dsgvo-ankerhelden.de |
? Ihre Mitarbeiter sind eine der sensibelsten „Schnittstellen“ nach Außen, wenn es um die rechtskonforme Umsetzung von z.B. Informationspflicht und fristgerechte Beauskunftungen geht. Auch stehen die Themen Datenschutz, Informationssicherheit sowie die Verschwiegenheitspflicht im Umgang und der Darstellung von personenbezogenen Daten verstärkt im Fokus Ihrer Wettbewerber, Mandanten und Datenschützer.
! In einer praxisbezogenen DSGVO-Schulung sowie auf Basis Ihrer DSGVO-LOGBUCH-Themen, verschaffen wir Ihren Mitarbeitern die notwendige Sicherheit im Umgang mit der DSGVO. Mit dem Ziel das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme zu schaffen, sowie zu datenschutzkonformem Verhalten und der Bereitschaft dazu, zu motivieren.
DSGVO-Schulung
- Absolut praxisorientiert
- Sensibilisierung für Datenschutz
- Verhalten im „Ernstfall“
- Stärkung Problembewusstsein
Deshalb beraten wir nicht nur, sondern packen auf der „Brücke“ mit an!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen, nach der Erstellung Ihrer DSGVO-LOGBUCH-Themen, aber auch generell zu allen Fragen im DSGVO-Tagesgeschäft, mit Rat und Tat zur Seite. Natürlich ersetzen wir im Extremfall, keine Rechtsberatung.
Sie haben Fragen zu einzelnen DSGVO-Themen oder zur rechtssicheren Umsetzung erforderlicher Dokumentationen und DSGVO-Abläufe?! Keine Sorge, wir sind für Sie da.
In allen kritischen „Wetterlagen“, mit denen Sie in Ihrem DSGVO-Alltag konfrontiert werden, wenden Sie sich einfach an unsere DSGVO-Hotline!
Wir helfen Ihnen umgehend, pragmatisch und rechtssicher.
DSGVO-Beratung
- Individuelle DSGVO-Fragen bzw. Themen
- Beratung und operative Umsetzung
- Entlastung im Tagesgeschäft
Diese Fragen zur DSGVO-Umsetzung beantworten wir Ihnen
in Ihrem persönlichen DSGVO-LOGBUCH:
Welche Themen stehen verstärkt im Fokus der DSGVO, was ist der sachliche Anwendungsbereich sowie mögliche datenschutzrechtliche Konsequenzen?
Auf welcher Rechtsgrundlage darf ich personenbezogene Daten verarbeiten?
Wie verhalte ich mich persönlich datenschutzkonform und welche „Bedrohungsszenarien“ kann ich vermeiden?
Wie verhalte ich mich bei der Direkterhebung von personenbezogenen Daten am Telefon bzw. in einem Termin?
Wie und mit welchem Inhalt erstelle ich für einen Dienstleister einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)?
Was ist eine Datenschutzverletzung, wann ist sie meldepflichtig und an welche Stelle(n) melde ich sie?
Wo finde ich die Adresse und Kommunikationsdaten der für mich zuständigen Datenschutzbehörde?
Wer ist der Datenschutz-Verantwortliche und welche Pflichten weist die DSGVO ihm zu?
Wie lösche ich personenbezogene Daten nach Löschkonzept und wo finde ich die Aufbewahrungsfristen?
Was muss ich bei einer Beauskunftung beachten und wie muss ich DSGVO-konform vorgehen?
Wie und mit welchen Inhalten muss ich meine Verarbeitungstätigkeiten DSGVO-konform dokumentieren?
Entstehen bei bestimmten Verarbeitungstätigkeiten für die Betroffenen ein hohes Risiko und somit die Notwendigkeit für eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Was sind eigentlich personenbezogene Daten und was verbirgt sich hinter dem Begriff „Verarbeitung“?
Was muss ich beim Außenauftritt des Unternehmens (z.B. Webseite, Werbung) sowie beim allgemeinen Datenschutz beachten?
Welche Informationspflicht habe ich bei der Aufnahme von personenbezogenen Daten gegenüber dem Betroffenen?
Wie verhalte ich mich bei bei einer Aufforderung zur Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Daten?
Wie dokumentiere ich die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) in meinem Verantwortungsbereich?
DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
INHALTE
Die Webseite Ihres Unternehmens sowie der Einsatz von Cookies! | |
Die Impressumseite Ihres Unternehmens! | |
Newsletter und weitere zustimmungspflichtige Maßnahmen und Abläufe im Unternehmen! | |
Allgemeine Schutzmassnahmen sowie weitere Bedrohungen von Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen! |
WEITERE BETROFFENENRECHTE ART. 16,17,18,19,20,21
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO
INCIDENTMANAGEMENT ART. 33 UND 34 DSGVO
RISIKOBEURTEILUNG UND DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG
ART. 35 DSGVO
Ein erster Blick in Ihr persönliches
DSGVO-LOGBUCH
Dazu finden Sie praxisorientierte Informationen sowie Hilfestellungen und Tipps für den täglichen Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).